Mit 1.1.2012 wurden wir in die Liste der Labors aufgenommen, die berechtigt sind, mit der AUVA direkt Hepatitis B Impftiterbestimmungen abzurechnen.
Dies gilt nur für die von der AUVA definierten Hochrisiko-Berufsgruppen!
Die AUVA trägt die Kosten für:
- 3 Grundimmunisierungen 0–1–6 Monate
- Titerbestimmung innerhalb von 4 bis längstens 12 Wochen nach der Grundimmunisierung (max. 6 Monate, wenn die Grundimmunisierungen nicht über die AUVA gemacht wurden)
- alle Auffrischungen
Wenn bei der Titerbestimmung nach der Grundimmunisierung der Titer >100 mlE/ml ist, wird alle 10 Jahre eine Auffrischung empfohlen und keine weiteren Titer-Bestimmungen mehr von der AUVA bezahlt.
Liegt der Titer <100 mlE/ml, wird eine Auffrischung durchgeführt:
- bei 0-10 mlE/ml sofort
- bei 10-20 mlE/ml innerhalb von 3-6 Monaten
- bei 20-100 mlE/ml innerhalb von 1 Jahr
Nach der Auffrischung ist eine weitere Titer-Bestimmung innerhalb von 4-12 Wochen durchzuführen.
Dies wird solange fortgesetzt bis der Titer >100 mlE/ml ist. Danach erfolgt keine weitere Titer-Bestimmung mehr auf Kosten der AUVA. Lediglich die 10-Jahres-Auffrischungen werden noch übernommen.
Für die Kostenübernahme muss das vollständig ausgefüllte Formblatt „Hepatitis B Immunitätsuntersuchung“ bei der AUVA eingereicht werden. Dies ist, gemeinsam mit der Blutprobe, ans Labor zu senden.
Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf der Website der AUVA unter folgendem Link:
Link zum AUVA-Portal
Bitte beachten Sie, dass die Hepatitis B Impftiter-Bestimmung (HBs-AKQU) der einzige direkt mit der AUVA abrechenbare Parameter ist.
Impftiter-Bestimmungen für Hepatitis A und HIV-Tests können nicht mit der AUVA abgerechnet werden.
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